this post was submitted on 04 Feb 2024
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[–] [email protected] 37 points 7 months ago (1 children)

Da wird sich im Vorfeld auch nicht viel machen lassen - das wird sich immer begruenden lassen. Aendern wuerde sich eher was wenn ein gekuendigter Mieter spaeter einfach pruefen lassen kann ob die Wohnung jetzt wirklich im Eigenbedarf genutzt wird - und Verstoesse hier so teuer werden dass es sich nicht lohnt das zu riskieren.

[–] [email protected] 16 points 7 months ago (1 children)

Dieses.

Es gibt zwar entsprechende Strafen, diese Fallen abe rnoch zu gering aus, und es fehlt am Mechanismus um es einfach überprüfen zu können. Das gleiche Problem ist bei unzulässig überhöhten Mieten bei Vertragsabschluss oder bei Mieterhöhungen. Das "Schlimmste" was dem Vermieter droht, ist die Differenz zurückzahlen zu müssen, und dazu vlt. noch ein paar hundert Euro Gerichtskosten zu zahlen.

Selbst wenn sich also jeder Zweite Mieter wehrt, macht man damit ein absolutes Gewinngeschäft. Derartige Verstöße müssten mMn. in einem Register landen, und ab dem 3. Verstoß sollte jeder weitere Verstoß neben den zivilrechtlichen Ansprüchen als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab dem 10. Verstoß als Straftat geahndet werden.

Im Fall eines falsch behaupteten Eigenbedarfs sollte schon von Anfang an eine Straftat vorliegen.

[–] [email protected] 15 points 7 months ago

Es wuerde sicher ausreichen wenns einfach nur viel Geld kostet - einfach einen Anspruch schaffen dass ein wegen Eigenbedarf gekuendigter Mieter in nem verhaeltnismaessigen Zeitrahmen (vielleicht so zwei Jahre) insgesamt ~3 mal einen Nachweis verlangen kann dass die Wohnung gerade wie angekuendigt benutzt wird. Sollte mit Melderegister und schauen wer da tatsaechlich wohnt ja nicht so schwer sein.

Wenn das nicht der Fall ist bekommt der Mieter die Umzugskosten und Mietdifferenz fuer ein paar Jahre zugesprochen, und zusaetzlich faellt die Wohnung wieder fuer 30 Jahre unter die Mietpreisbindung fuer Sozialwohnungen - rueckwirkend.