wawowiwe

joined 1 year ago
[–] [email protected] 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)
[–] [email protected] 6 points 9 months ago

Spoiler alert: they won't.

[–] [email protected] 1 points 9 months ago

Genau. "Die Grünen hatten nicht die Eier" ist das neue Motto der Asylpolitik in Deutschland.

[–] [email protected] 4 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (2 children)

Haben sie es aber wirklich? Sogar bei der Inhaftierung von Kindern in der GEAS Reform haben sie nicht erreicht. Ganz konkret: was wäre anders im neuen GEAS Text ohne die Grünen?

[–] [email protected] 10 points 9 months ago* (last edited 9 months ago) (4 children)

Und hier ist aber der Punkt: die Grünen haben 0,0 erreicht im Bereich Flüchtlingspolitik, seit sie an die Macht sind. Ich kann ihre Gerede von "wir verhindern, dass es noch schlimmer kommt" nicht mehr hören. Verhindert haben sie nichts, durchgeboxt haben sie nichts. Sie haben sich keine Mühe in diesem Bereich gegeben und machen keinen Unterschied. Die Argumente von Habeck und Baerbock sind inhaltsleer.

[–] [email protected] 13 points 10 months ago

Ah ja, die Migranten sind schuld. Klar. Also alle abschieben, ganz wie Anne Frank es gemacht hätte, oder?

[–] [email protected] 2 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Es tut mir leid, aber:

  1. Menschen im Asylverfahren unterliegen kein Beschäftigungsverbot, s. par. 61 AsylG. Nicht arbeiten dürfen tun tun a) Menschen aus sog. sichere Herkunftsländern, b) Menschen, die noch verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen

  2. Menschen mit Duldungen dürfen absolut arbeiten. S. par 39 AufenthG und 32 BeschV. Ausnahme sind a) Menschen aus sog. sichere Herkunftsländern und b) Menschen mit der sog. Duldung Light des 60b AufenthG.

Es ist sehr, sehr falsch zu behaupten, dass abgelehnte Asylantragstellerinnen nicht arbeiten dürfen. Jedes Mensch, das je mit Flüchtlingen zu tun gehabt hat, kennt abgelehnte Asylbeweberinnen, die hier legal arbeiten un steuern bezahlen. Dafür gibt es auch eine reihe von Paragraphen, die ermöglichen, einen Aufenthaltstitel aus der Duldung zu haben in Verbindung mit einer Beschäftigung (s. 19 i.V.m. 60c AufenthG, 25b AufenthG, 25a AufenthG, 60d AufenthG, alle i.V.m. mit 39 AufenthV).

Und aus deiner eigenen Quelle:

Nach 48 Monaten im Besitz einer Duldung hat der Betroffene uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Und, und aus deiner Antwort:

Was du allerdingst unterschlägst ist, dass Menschen mit abgelehnten oder beantragten Asylantrag definitiv nicht arbeiten dürfen. Sie benötigen den zusätzlichen Status des subsidiärer Schutz oder den Status des Abschiebungsverbotes oder müssen eine komplette Duldung durchlaufen haben.

Das ist wirklich falsch. Ich kann Stundenlang darüber sprechen, aber ich finde gefährlich, wenn Menschen hier denken würden, dass "abgelehnten oder beantragten Asylantrag definitiv nicht arbeiten dürfen". Es entspricht nicht die Realität.

[–] [email protected] 3 points 11 months ago (3 children)

Diese Menschen haben nie die Berechtigungen zur Beschäftigung/Arbeit erhalten und sind nicht in den Zahlen zur Beschreibung drin.

Stimmt überhaupt nicht. Sehr viele Asylbewerber arbeiten schon während ihres Asylverfahren. Es gibt eine gosse Anzahl an Steuer-zahlende, arbeitende abgelehnte Asylantragsteller*innen.

Quelle: ich arbeite in diesem Bereich

[–] [email protected] 0 points 11 months ago (1 children)

Haben wir aber noch genug Vertrauen in der BR, dass es wirklich so wird?

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

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