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[–] [email protected] 26 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (3 children)

Bei Unfallflucht denke ich irgendwie nicht im ersten Momentan an den kleinen unbeabsichtigten Sachschaden, der wahrscheinlich den größten Teil ausmacht, sondern eher an an- oder überfahrene Personen. Bei verhältnismäßig kleinen Schadenssummen oder wenig sichtbaren Beschädigungen kann das gerne eine Ordnungswidrigkeit werden, aber wenn jemand wen umfährt und flieht, der soll gefälligst auch dafür bestraft werden.

[–] [email protected] 16 points 8 months ago (1 children)

Ich sehe das Problem eher darin dass ich bisher wusste wenn jemand einen ordentlichen Schaden verursacht er stehen bleibt und die Sache geregelt wird, oder er versucht sich zu drücken. Da kann ich dann die Polizei anrufen. Bei der neuen Regelung, werden viele vermutlich einfach Abhauen und sich nie in den 48h melden und ein Haufen Menschen bleiben auf Schäden sitzen, die bis in den 5 Stelligen Bereich gehen können. Nach 48h ermittelst du da gar nix mehr

[–] [email protected] 11 points 8 months ago (1 children)

aber wenn jemand wen umfährt und flieht, der soll gefälligst auch dafür bestraft werden.

In dem Moment würden dann auch andere Straftaten, z.B. Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung greifen.

[–] [email protected] 7 points 8 months ago (2 children)

letztes Beispiel (gestern) für Fahrerflucht aus der Lokalpresse hier?

Typ biegt rasant vor Straßenbahn ab, diese muss hart bremsen, Passagiere stürzen und verletzen sich.

Das ist dann plötzlich okay? Körperverletzung ist es eher nicht - unterlassene Hilfeleistung auch nicht, der Täter weiß ja nicht mal wer/wie verletzt wurde.

Evtl. könnte man sich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder so konstruieren?

[–] [email protected] 6 points 8 months ago* (last edited 8 months ago)

Warum sollte das keine (fahrlässige) Körperverletziung sein? Die Notbremsung der Straßenbahn wurde ja dadurch ausgelöst, dass der Typ ihr vermutlich die Vorfahrt genommen hat. Schienenverkehr hat ja in der Regel Vorfahrt vor Straßenverkehr. Wenn es keinen Zusammenstoß gegeben hat, dürfte Fahrerflucht (das heißt eigentlich "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") genauso schwer zu argumentieren sein, wie unterlassene Hilfeleistung, denn woher hätte der denn wissen sollen, dass es zu einem Unfall gekommen ist?

[–] [email protected] 3 points 8 months ago (1 children)

Das ist nicht OK, aber es ist keine Straftat. Wenn man den Fahrer erwischt, kann er zivilrechtlich für die Schäden belangt werden.

Außer wenn man nachweisen kann, dass der Fahrer die Verletzungen der Insassen beabsichtigt oder bewusst in Kauf genommen hat, dann ist es (fahrlässige) Körperverletzung.

[–] [email protected] 10 points 8 months ago (1 children)

Wenn es als Ordnungswidrigkeit gehandelt wird, kann man halt keine Zeugen mehr zur Aussage zwingen. Ebenso landet es dann nicht mehr als nicht aufgeklärte Straftat in der Statistik.

In der Folge wird es noch weniger Fahndungsdruck und Erfolg geben, und es wird irgendwann einfach normal, grundsätzlich abzuhauen und die andere Seite auf dem Schaden sitzenzulassen.

Ich könnte mir dann auch Gerichtsverhandlungen vorstellen, wo argumentiert wird, dass der Fahrer bei seiner Unfallflucht ja nur von einem Sachschaden ausgehen musste, und deswegen nicht belangt werden kann, obwohl er einen Personenschaden verursacht und keine Hilfe geleistet hat.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago

Ja, Paradebeispiel jemandem hinten reinfahren